Bescheinigung Mietschuldenfreiheit

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Kein Problem. Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen diese so schnell wie möglich zusenden.

Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung keine Verpflichtung des Verwalters darstellt und somit kostenpflichtig ist.

BGH, Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08

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